Medizinische Gutachten

In der Praxis werden Gutachten für die unterschiedlichsten Auftraggeber und Institutionen angefertigt:

  • Anwälte
  • Berufsgenossenschaften
  • Gerichte
  • Gutachteninstitute
  • Versicherungen
  • Gutachten auf Verlangen.

Die Kosten für die Gutachten trägt der jeweilige Auftraggeber.

Auch die Anfertigung individueller Gutachten (z.B. nach § 109) ist möglich.